Ab dem 27. September 2026 gelten in Österreich durch die Umsetzung der EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) deutlich strengere Regeln gegen Greenwashing.

Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „umweltfreundlich“, „grün“ und „ökologisch“) ohne Nachweis sind unzulässig, müssen sich auf anerkannte hervorragende Umweltleistungen beziehen. 

Labels bzw. Gütesiegel (sog „Nachhaltigkeitssiegel“) ohne echte Siegel, also die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden, sind verboten. 

Erlaubt bleiben konkret belegbare Aussagen, wie zB. Verpackung aus 100% recycelten Kunststoff.

Diese Regeln gelten für alle Kanäle, Website, Social Media, Verpackung oder im Geschäft vor Ort. Grundsätzlich können alle Unternehmen betroffen sein, die Umweltaussagen über ihre Produkte, Dienstleistungen oder ihr Unternehmen verwenden.   

Die Vorgaben gelten für alle Unternehmer:innen, die mit Verbraucher:innen kommunizieren. Auch kleine Unternehmen müssen die neuen Anforderungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel einhalten.

Erlaubt bleiben konkret belegbare Aussagen, wie zB. Verpackung aus 100% recycelten Kunststoff.

Weitere Informationen & Details: EmpCo: Neue UWG-Regeln gegen Greenwashing - WKO