Was muss ich bei der Vermarktung meiner Produkte beachten?

Produktvorschriften

Bei der Vermarktung von Produkten in der EU müssen Unternehmen je nach Produkttyp eine Reihe von Anforderungen beachten.

Letztere betreffen auch Importe von Nicht-EU-Waren in die Europäische Union. Das CE-Zeichen verbindet die Harmonisierung einzelstaatlicher Vorschriften und technischer Normen mit einer gegenseitigen Anerkennung der Prüf- und Zertifizierungsergebnisse. Dazu gibt es gemeinsame Richtlinien innerhalb der EU.

Ob Ihr Produkt der CE-Kennzeichnung oder anderen Richtlinien unterliegt klären die ExpertInnen des Enterprise Europe Network mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

CE-Kennzeichnungen

Die CE-Kennzeichnung ist als Verwaltungszeichen (=Reisepass) und nicht als Herkunfts-, Qualitäts-, Güte- oder Normkennzeichen anzusehen. Es zeigt lediglich den zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht.

Das Ziel der CE-Kennzeichnung ist

  • eine einheitliche Kennzeichnung der Produkte
  • Handelshemmnisse für Unternehmen innerhalb der EU zu beseitigen
  • eine Gemeinschaftsregelung zu schaffen, die die unterschiedlichen nationalen Bestimmungen ersetzt und zu einer Regelung zusammenführt
  • Prüfkosten zu reduzieren
  • die gegenseitige Anerkennung von Prüfzertifikaten

Ein CE-Zeichen darf ein Unternehmen nur auf Produkten anbringen, für die spezielle Richtlinien eine CE-Kennzeichnung vorsehen. Wenn dies bei Ihrem Produkt der Fall ist, ist die CE-Kennzeichnung für dieses Produkt verpflichtend.

Verantwortlich für die CE-Kennzeichnung ist ein Unternehmen grundsätzlich dann, wenn es Hersteller oder Bevollmächtigter in der EU bzw. im EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) ist und in manchen Fällen auch als Erstimporteur in die EU.

Useful Links