Welche Steuern und Zölle muss ich beim Auslandsgeschäft beachten?

Mwst. & Zoll

Die ExpertInnen des Enterprise Europe Network beraten Sie zu Steuern, zu Einfuhrabgaben, zum gemeinsamen Zolltarif der EU, sowie zum österreichischen Gebrauchszolltarif.

In einem persönlichen Gespräch klären wir die für Ihre Transaktion geltenden Bestimmungen.

Mehrwertsteuer

Nach EU-Recht unterliegen folgende innerstaatliche und grenzüberschreitende Tätigkeiten von Unternehmen der Mehrwertsteuer:
  • Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt
  • Der Eigenverbrauch (Beispiel: eine Person entnimmt Waren aus dem Unternehmen für den Eigenbedarf)
  • Die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten (Beispiel: ein Unternehmen importiert Textilien aus Asien → Einfuhrumsatzsteuer wird fällig)
  • Die Einfuhr von Waren aus der EU (Beispiel: Ein österreichisches Unternehmen importiert Handelsware aus Deutschland → Erwerbsteuer wird fällig)

Die Europäische Kommission hat eine Online-Datenbank „Steuern in Europa“ für Unternehmen eingerichtet. Diese bietet Informationen über die 500 wichtigsten Steuern, die in den EU-Mitgliedstaaten gelten, die wichtigsten Steuerbefreiungen, angewandte Steuersätze, u.v.m.

Zoll

Grundlegende Begriffe

Anlässlich der Einfuhr von Waren in die Europäische Union unterscheidet das Zollrecht zwischen Einfuhrabgaben (Zölle und Agrarabgaben, die EU-weit einheitlich sind) und Eingangsabgaben (Summe aller bei der Einfuhr zu entrichtenden Abgaben = Einfuhrabgabe + die in jedem einzelnen Mitgliedsstaat unterschiedlich hohen Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern.)

Die Höhe der bei der Einfuhr zu entrichtenden Einfuhrabgaben richtet sich nach dem Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Auf der Grundlage dieses Gemeinsamen Zolltarifes (GZT) wurde in Österreich der Österreichische Gebrauchszolltarif aufgelegt. Er dient als Nachschlagewerk für die Feststellung der bei der Einfuhr zu entrichtenden Abgaben und ist im Verlag Österreich als Loseblattausgabe und als elektronische Version erwerbbar.


Welcher Einfuhrzoll ist anwendbar?

Je nachdem welcher Einfuhrzoll angewandt werden muss, unterscheidet das Zollrecht zwischen Drittlandszöllen und Präferenzzöllen.

Drittlandszölle

Regelzölle, auch Drittlandszölle genannt, sind jene Zölle, die gegenüber Drittstaaten angewendet werden. Sie können entweder autonom von der Gemeinschaft festgesetzt werden oder auf vertraglicher Grundlage im Rahmen der WTO (World Trade Organisation) beruhen. Zusätzlich zu Drittlandszöllen kommen allfällige Antidumpingzölle zur Anwendung.

Präferenzzölle

Eine Reduktion der Drittlandszölle ist entweder aufgrund von Abkommen der Gemeinschaft mit verschiedenen Staaten, die zollbegünstigte Einfuhrmöglichkeiten in die EU vorsehen, oder auch aufgrund autonomer Maßnahmen möglich. Diese reduzierten Zölle werden als Präferenzzölle bezeichnet.

Vor jeder Einfuhr muss ein Unternehmen überprüfen, ob das Lieferland zum Kreis der begünstigten Entwicklungsländer gehört und inwieweit Präferenzen für das jeweilige Importprodukt zum Tragen kommen.

Useful Links